FAQ (Häufige Fragen)

Haben Sie Fragen oder ein besonderes Interesse an der Entwicklung und am Projekt? Nachstehend finden Sie eine Übersicht der relevanten Themen:

  Was ist die „Überbauungsordnung“?   

Eine Überbauungsordnung (ÜO) regelt detailliert die bauliche Gestaltung eines Areals. Sie besteht aus einem Überbauungsplan mit Vorschriften. Sie ergänzt und / oder überschreibt die Grundordnung im betroffenen Areal. Eine Überbauungsordnung durchläuft ein mehrstufiges Mitwirkungs- und Bewilligungsverfahren. Beim Projekt «Erlebnisbad Adelboden» wurde die ÜO von den Stimmberechtigten anlässlich der Gemeindeversammlung vom 29. April 2022 genehmigt. Aktuell ist die ÜO beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Genehmigung.

  Wann startet das Bauprojekt?   

Sobald die Überbauungsordnung Nr. 66 «Bad» vom Kanton genehmigt wurde, kann das Bauprojekt für das Erlebnisbad Adelboden ausgearbeitet sowie das Baubewilligungsverfahren gestartet werden. Eine rechtsgültige Baubewilligung ist Voraussetzung für die Umsetzung.

  Was bedeutet „Baurecht“?   

Wenn ein Grundeigentümer einer natürlichen oder juristischen Person ein zeitlich befristetes Recht einräumt, auf oder unter seinem Boden zu bauen, liegt ein Baurecht vor. Der Bodeneigentümer verzichtet während dieser Zeit auf eine eigene Nutzung und bezieht dafür in der Regel einen Baurechtszins. Das geplante Erlebnisbad kommt auf die Parzellen 1960 (Eigentum: Einwohnergemeinde Adelboden) und 3084 (Eigentum: Parkhaus AG) zu stehen. Für die beanspruchte Fläche wird zwischen den beiden Grundeigentümern und der ASR AG einen Baurechtsvertrag abgeschlossen.

  Welche Rolle hat die Parkhaus AG?   

Die Parkhaus AG ist Grundeigentümerin von Parzelle Nr. 3084. Die Gesellschaft besteht aus verschiedenen Aktionären, wobei die Einwohnergemeinde Adelboden Hauptaktionärin ist.

  Was sind die Unterschiede zwischen Erlebnisbad Adelboden und Projekt Alpenbad?   

Das neue Projekt kann nicht mit dem seinerzeitigen Alpenbad-Projekt verglichen werden. Die Dimensionen sind viel kleiner und es wird mit viel weniger Besucher/innen gerechnet. Zudem ist die Erschliessung bereits vorhanden und der Investor spricht die gleiche Sprache wie wir und betreibt in der Schweiz bereits sechs andere Bäder. Mittels Baurechtsvertrag wird die Gemeinde Adelboden und Parkhaus AG bezüglich eines möglichen Konkurses oder Heimfalls die nötigen Details regeln.

  Was wenn der Investor wegen den Energiepreisen Konkurs geht?   

Der Gesetzgeber hat strenge Auflagen zum Betreiben von Wellnessanlagen erlassen, so ist beispielsweise die Wärmerückgewinnung, der sorgfältige Umgang mit Wasser oder das Betreiben einer Lüftung nach den neuesten Erkenntnissen der heutigen Technik ein Muss. Innerhalb der AQUA‑SPA‑RESORTS AG spielt der Umgang mit der Ökologie und Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle, um wirtschaftlich erfolgreich sein zu können. Gemäss der Beurteilung der AQUA-SPA-RESORTS AG werden sich die Energiekosten auf ein tragbares Niveau einpendeln. Bis heute sind alle Bäder der AQUA-SPA-RESORTS AG in Betrieb und schuldenfrei, die Firma ist finanziell gesund und es besteht kein finanzielles Risiko für die Gemeinde Adelboden.

  Was wenn der Investor Konkurs geht?   

Die AQUA-SPA RESORTS AG ist in der Wellnessbranche zu Hause und kann die Anlagen wirtschaftlich betreiben. Im Baurechtsvertrag werden die Bedingungen bei einem allfälligen Konkurs geregelt.

  Fördert die Reduzierung der Tennisplätze eine Abwanderung?   

Gemäss Aussage des Tennisclubs Adelboden entschärft sich die Situation, wenn ein 3. Platz genutzt werden kann. Das Ressort Liegenschaften erarbeitet bis November 2022 eine Portfolioanalyse und Machbarkeitsstudie mit einem externen Planer für die Gemeindeliegenschaften aus. Dabei wird auch geprüft, ob der rote Platz vor dem Gemeindehaus künftig als multifunktionaler Platz (inkl. Tennis) genutzt resp. umgewandelt werden könnte. Die Einwohnergemeinde Adelboden informiert den Tennisclub Adelboden, sobald die Machbarkeitsstudie vorliegt. Falls dies nicht möglich ist, hat die Einwohnergemeinde Adelboden bei den Einsprache Verhandlungen mit dem Tennisclub Adelboden vom 14. Juni 2022 mitgeteilt, dass sie gerne bereit ist, Alternativen zu prüfen, die Initiative muss aber vom Tennisclub Adelboden kommen. Auszug aus Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. April 2022: An den Einsprache Verhandlungen zwischen der Einwohnergemeinde Adelboden und Mitgliedern vom Tennisclub Adelboden wurde von den Einsprechern erwähnt, dass der dritte Platz nur an drei bis vier Wochenenden sowie an einigen Abenden benutzt wird.

  Können die Tennisplätze während Bauphase genutzt werden?   

Die verbliebenen zwei Tennisplätze können auch beim Bau des Bades genutzt werden. Die Erschliessung sowie der Lagerplatz der Baustelle erfolgen anders.

  Was ist, wenn die Gemeinde an einer Lösung für den Tennisclub Adelboden nicht interessiert ist?   

Das Ressort Liegenschaften erarbeitet bis November 2022 eine Portfolioanalyse und Machbarkeitsstudie mit einem externen Planer für die Gemeindeliegenschaften aus. Dabei wird auch geprüft, ob der rote Platz vor dem Gemeindehaus künftig als multifunktionaler Platz (inkl. Tennis) genutzt resp. umgewandelt werden könnte. Die Einwohnergemeinde Adelboden informiert den Tennisclub Adelboden, sobald die Machbarkeitsstudie vorliegt. Falls dies nicht möglich ist, hat die Einwohnergemeinde Adelboden bei den Einsprache Verhandlungen mit dem Tennisclub Adelboden vom 14. Juni 2022 mitgeteilt, dass sie bereit ist, Alternativen zu prüfen, die Initiative muss aber vom Tennisclub Adelboden kommen.

  Wird die Bocciabahn abgeschafft?   

Die Anlage wurde nicht sehr häufig genutzt und es wird nach Alternativen gesucht (evtl. Gurtnermatte oder Nevada-Areal).

  Sind Kinder im Erlebnisbad Adelboden erlaubt?   

Kinder sind in Begleitung eines Erwachsenen im Erlebnisbad Adelboden erlaubt..